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Sterbegeldversicherung:
Die Kosten für eine Bestattung liegen laut Stiftung Warentest im deutschlandweiten Durchschnitt zwischen 7.000 €
und 8.000 €. Mit der Sterbegeldversicherung sichern Sie Ihre Angehörigen optimal ab und können selbst entscheiden,
wie Sie Ihre Bestattung gestalten möchten. So werden Ihre Angehörigen in der Trauerzeit nicht zusätzlich belastet und
können in Ruhe Abschied nehmen.
Absicherung:
Es gibt Tarife der verschiedenen Versicherungen mit Sofortschutz sowie 12, 18, 24 oder 36 Monaten Wartezeit.
Auch Während der Wartezeit besteht meistens eine Absicherung für den Unfalltod.
Wartezeiten:
Die Sterbegeldversicherung sichert Sie lebenslang ab, egal wie alt sie werden.
Mit oder ohne Gesundheitsfragen:
Sterbegeldversicherungen gibt es mit oder ohne Gesundheitsfragen bzw. mit unterschiedlichen Wartezeiten.
Bei einem Tarif mit Sofortschutz gibt es immer eine oder mehrere Gesundheitsfragen.
Tarife mit 12, 24 oder 36 Monaten Wartezeit sind meistens ohne Gesundheitsfragen.
Zahldauer:
Die Zahldauer endet im Normalfall mit Vollendung des 85. Lebensjahres.
Bei einigen Versicherungen gibt es auch eine lebenslange Zahlung.
Es gibt auch Tarife mit einer verkürzten Zahldauer bis zum 65. oder 75. Lebensjahr, die vom monatlichen
Beitrag etwas teurer, von der Gesamtsumme aber oft günstiger sind.
Die Beitragszahlung endet immer mit dem Todesfall, egal wie alt Sie dann sind.
Auszahlung:
Die Summe wird nach dem Tod des Versicherten fällig. Nach Einreichung der Sterbeurkunde und des
Versicherungsscheins durch den im Antrag hinterlegten Begünstigten, wird das Geld nach Prüfung in
wenigen Tagen ausgezahlt.
Das Sterbegeld unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Es werden also keine Krankenkassen- und
Rentenbeiträge fällig.
Die Auszahlung der Sterbegeldversicherung an die Hinterbliebenen ist in der Regel steuerfrei, anders als bei
Auszahlungen zu Lebzeiten. Im konkreten Einzelfall sind die Steuerregelungen durchaus komplex. So kann für
das Sterbegeld der privaten Unfallversicherung Erbschaftssteuer anfallen, für die anderen Formen in aller
Regel nicht.
Schonvermögen:
Eine Sterbegeldversicherung zählt zum Schonvermögen. Es ist demnach Hartz IV-sicher,
und kann nicht zur Deckung von Pflegekosten herangezogen werden.
Kündigungsmöglichkeiten:
Eine Kündigung ist vorzeitig möglich, im Notfall ist aber eine Beitragsfreistellung oft sinvoller.
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